Mitglied werden – evangelisch werden
Es gibt verschiedene Wege, um in die evangelische Kirche aufgenommen zu werden. Der richtige Weg für Sie hängt davon ab, ob Sie aus der Evangelischen Kirche ausgetreten sind oder einer anderen Konfession angehören oder nicht getauft sind.
Grundsätzliche Informationen erhalten Sie bei einem Pfarrer oder einer Pfarrerin.
Eintritt durch Taufe
Die Mitgliedschaft in der Christlichen Kirche kann nur durch Taufe geschehen. Die Taufe ist das Aufnahmeritual in die Gemeinschaft der Christen und Christinnen weltweit und in die Evangelische Kirchengemeinde, in der Sie wohnen. Wer als Kind oder Erwachsener zu einer christlichen Kirche gehören will, muss sich taufen lassen.
Kindern werden in der Taufe Paten an die Seite gestellt, die die Eltern in der christlichen Erziehung ihrer Kinder unterstützen. Später gehen diese Kinder in den Konfirmationsunterricht, um mehr über den Glauben zu erfahren, in den hinein sie getauft wurden.
Junge Erwachsene und Erwachsene, die getauft werden wollen, müssen in der Regel Taufgespräche mit dem Pfarrer/der Pfarrerin führen, um in der Taufe das eigene Bekenntnis zum Glauben an Jesus Christus aus Überzeugung und in Kenntnis der wichtigsten Glaubensinhalte ablegen zu können.
Eintritt nach Austritt
Wenn Sie schon einmal Mitglied in der Evangelischen Kirche waren, ausgetreten sind und nun wieder eintreten möchten, können Sie Ihren Wunsch in jedem evangelischen Pfarramt vorbringen, einen Termin mit einem der Pfarrer/einer der Pfarrerinnen vereinbaren und unkompliziert und problemlos wieder eintreten. Bringen Sie dazu bitte Ihre Austrittsbescheinigung mit.
Übertritt aus einer anderen christlichen Kirche
Wenn Sie einer anderen christlichen Kirche angehören, getauft sind und nun evangelisch werden möchten, müssen Sie zuerst aus Ihrer jetzigen Kirche austreten, um in die Evangelische Kirche eintreten zu können.
Der Austritt muss persönlich beim Standesamt des Wohnortes oder bei einem Notar erklärt werden.
Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung. Verheiratete oder Geschiedene müssen zusätzlich das Familienbuch mitbringen. Mit der Austrittbescheinigung können Sie dann einen Termin mit einem Pfarrer/einer Pfarrerin Ihrer Wahl vereinbaren, um in die Evangelische Kirche aufgenommen zu werden.
Da die christlichen Kirchen die Taufe gegenseitig anerkennen, ist eine Wiedertaufe nicht nötig und auch nicht erlaubt.